Anbieterin ist Velaris Cloud, Dingstätte 8, 25421 Pinneberg, vertreten durch Henry Dorke — nachfolgend „LOGICAR".
Kontakt: transport@logicar.cloud · +49 176 41635804
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Fahrzeugüberführungen und damit verbundene Leistungen zwischen LOGICAR und dem Auftraggeber.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit LOGICAR ihnen in Textform ausdrücklich zugestimmt hat. Das gilt auch, wenn LOGICAR die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
- Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB), gelten die als solche gekennzeichneten Bestimmungen ergänzend oder vorrangig.
§ 2 Leistungsgegenstand
- LOGICAR überführt Fahrzeuge, wahlweise auf eigener Achse oder als Beförderung auf einem Transportfahrzeug.
- LOGICAR tritt gegenüber dem Auftraggeber im eigenen Namen auf und setzt zur Durchführung selbständige Unternehmer ein. Der Auftraggeber schließt den Vertrag ausschließlich mit LOGICAR.
- Im Preis enthalten sind:
- Speditions- und Verkehrshaftungsversicherung der R+V für den Geltungsraum EU, Schweiz, Norwegen und Vereinigtes Königreich
- Fotodokumentation des Fahrzeugzustands bei Übernahme und Übergabe
- Live-Tracking mit Standort, Status und Ankunftszeit
- Digitales Übergabeprotokoll mit Schadenserfassung
- Erfassung von Kilometerstand und Tankfüllung an beiden Enden
- Nicht geschuldet sind Zulassung, Abmeldung, Reparatur, Betankung über den Bedarf der Fahrt hinaus oder die Beschaffung von Kennzeichen, soweit sie nicht ausdrücklich als Zusatzleistung gebucht wurden.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Darstellung von Preisen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Mit dem Absenden des ausgefüllten Auftragsformulars gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der zuvor angezeigte Festpreis ist Bestandteil dieses Angebots.
- Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung in Textform zustande, die binnen zwei Arbeitsstunden (Mo–Fr 09–17 Uhr) erfolgt. Bleibt die Bestätigung aus, entfällt die Bindung an das Angebot.
- LOGICAR darf die Bestätigung ohne Angabe von Gründen verweigern, insbesondere wenn kein Fahrer verfügbar ist oder das Fahrzeug den Anforderungen nach § 5 nicht entspricht.
§ 4 Preise und Zahlung
- Der bestätigte Festpreis ist verbindlich. Eine Nachberechnung für Kraftstoff, Maut, Standzeiten oder die Rückreise des Fahrers findet nicht statt, solange die Angaben des Auftraggebers zutreffen.
- Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Endpreise einschließlich Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern werden Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
- Ändern sich die Grundlagen der Kalkulation, weil Angaben des Auftraggebers unrichtig oder unvollständig waren — insbesondere zu Adressen, Fahrbereitschaft, Zulassungsstatus oder Fahrzeugart —, kann LOGICAR den Preis anpassen. Die Anpassung wird vor der Durchführung mitgeteilt; der Auftraggeber kann den Vertrag daraufhin kostenfrei beenden, soweit die Fahrt noch nicht angetreten ist.
- Zusatzleistungen, die erst während der Durchführung entstehen — Wartezeit ab 30 Minuten, Ladevorgänge, Betankung —, werden nach den veröffentlichten Sätzen abgerechnet und im Protokoll belegt.
- Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung stehen dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu; dies gilt nicht für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Beauftragung berechtigt ist und dass dem Verfügen über das Fahrzeug keine Rechte Dritter entgegenstehen.
- Er stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt bereitsteht und dass bei Überführung auf eigener Achse
- eine gültige Zulassung oder ein zulässiges Überführungskennzeichen,
- gültiger Haftpflichtversicherungsschutz,
- Verkehrssicherheit sowie ausreichend Kraftstoff oder Ladung vorliegen.
- Er benennt erreichbare Ansprechpartner an beiden Enden und übergibt Schlüssel und Fahrzeugpapiere, soweit erforderlich.
- Wertgegenstände sind vor der Übernahme zu entfernen. Für zurückgelassene Gegenstände wird nicht gehaftet.
- Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach und kann die Fahrt deshalb nicht angetreten werden, gilt § 6 Absatz 3.
§ 6 Termine, Absage und Stornierung
- Angegebene Zeiten sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Fixtermin oder als gebuchte Leistungsstufe vereinbart wurden; im Übrigen sind sie unverbindliche Zielangaben.
- Der Auftraggeber kann bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt kostenfrei stornieren. Danach werden 50 %, ab dem Antritt der Anfahrt durch den Fahrer 100 % des Preises fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Kann die Fahrt aus Gründen nicht angetreten werden, die der Auftraggeber zu vertreten hat — insbesondere fehlende Bereitstellung oder ein Mangel nach § 5 Absatz 2 —, werden die entstandenen Kosten der Anfahrt und die vergebliche Disposition berechnet.
- Sagt LOGICAR ab, wird eine bereits geleistete Zahlung unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 8.
§ 7 Übernahme, Übergabe und Schäden
- Zustand, Kilometerstand und Tankfüllung werden bei Übernahme und Übergabe protokolliert und fotografisch dokumentiert. Der Auftraggeber oder sein Ansprechpartner bestätigt das Protokoll durch Unterschrift.
- Erkennbare Schäden sind bei der Übergabe im Protokoll zu vermerken. Unterbleibt der Vermerk, wird vermutet, dass der Schaden nicht während der Überführung entstanden ist; dem Auftraggeber bleibt der Gegenbeweis offen.
- Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen, gegenüber Unternehmern spätestens binnen sieben Tagen nach Übergabe.
- Verweigert der Ansprechpartner die Unterschrift, wird dies im Protokoll festgehalten; die übrige Dokumentation bleibt maßgeblich.
§ 8 Haftung
- LOGICAR haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz und
- im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LOGICAR nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf — und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für die Beförderung als Ladung gelten vorrangig die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge der §§ 431 ff. HGB.
- Für Schäden am überführten Fahrzeug greift die Verkehrshaftungsdeckung nach § 2 Absatz 3. Deren Umfang wird auf Anfrage vor der Beauftragung in Textform mitgeteilt.
- Die Begrenzungen der Absätze 2 und 3 gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit sie gesetzlich unzulässig sind.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Velaris Cloud, Dingstätte 8, 25421 Pinneberg transport@logicar.cloud · +49 176 41635804
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung unter logicar.cloud/datenschutz.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Pinneberg.
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.