Transport ab Werk
Der eigentliche Weg vom Produktions- oder Auslieferungsstandort zum Händler — je nach Entfernung und Volumen per Autotransporter, Bahn oder Schiff.
Überführungskosten sind beim Neuwagenkauf die Position, mit der ein Autohaus den Weg des Fahrzeugs vom Werk oder Auslieferungslager bis zum Händlerbetrieb berechnet — samt Transportversicherung, Endkontrolle, Reinigung und Auslieferungsvorbereitung. Rechtlich sind sie kein Zusatz, sondern Bestandteil des Preises: Nach § 3 Abs. 1 PAngV ist gegenüber Verbrauchern der Gesamtpreis anzugeben, und der Bundesgerichtshof hat bereits 1982 entschieden, dass die Überführungskosten in diesen Endpreis gehören (Urteil vom 16.12.1982, I ZR 155/80). Nicht zu verwechseln mit den Kosten einer beauftragten Fahrzeugüberführung — das ist eine eigenständige Dienstleistung.
Begriff
Das Wort „Überführungskosten" wird für zwei völlig verschiedene Dinge verwendet. Wer online sucht, findet deshalb regelmäßig Antworten auf die jeweils andere Frage. Der Unterschied in einem Satz: Einmal zahlen Sie an den Händler für einen Weg, den Sie nicht beauftragt haben — einmal beauftragen Sie den Weg selbst.
| Merkmal | Beim Neuwagenkauf | Beauftragte Überführung |
|---|---|---|
| Wer stellt in Rechnung | Das Autohaus, als Position im Kaufvertrag über das Fahrzeug. | Der Überführungsdienstleister, als eigener Auftrag. |
| Welcher Weg wird bezahlt | Werk oder Auslieferungslager bis zum Händlerbetrieb. | Die von Ihnen genannte Strecke, von Adresse zu Adresse. |
| Wählbar | In aller Regel nicht — außer der Hersteller bietet eine Werksabholung an. | Vollständig: Sie entscheiden über Verfahren, Termin und Anbieter. |
| Enthaltene Leistungen | Transport, Transportversicherung, Endkontrolle, Reinigung, Auslieferungsvorbereitung — je nach Haus unterschiedlich. | Die Fahrt oder der Transport samt Zustandsprotokoll bei Abholung und Übergabe. |
| Preisangabe | Gehört nach § 3 PAngV in den anzugebenden Gesamtpreis. | Eigenständiger Preis, bei LOGICAR als Festpreis vor der Beauftragung. |
| Verhandelbar | Als Teil der Gesamtverhandlung über den Fahrzeugpreis. | Über Verfahren, Termin und Bündelung mehrerer Fahrzeuge. |
Zusammensetzung
Die Zusammensetzung unterscheidet sich zwischen Herstellern und Händlern; die folgenden Bestandteile sind die üblicherweise genannten. Die Höhe der Pauschale steht hier bewusst nicht: Sie schwankt nach Marke, Modell und Jahr, und eine Zahl an dieser Stelle wäre binnen Monaten falsch. Sie steht im Angebot Ihres Händlers.
Der eigentliche Weg vom Produktions- oder Auslieferungsstandort zum Händler — je nach Entfernung und Volumen per Autotransporter, Bahn oder Schiff.
Deckung für Schäden auf dem Weg. Ein Neufahrzeug ist auf dem Transport in einer Wertklasse, in der offene Haftungsfragen niemand haben will.
Prüfung auf Transportschäden, Vollständigkeit und Funktion nach der Anlieferung — der Zeitpunkt, an dem ein Schaden noch dem Transport zugeordnet werden kann.
Entfernen der Transportschutzfolien, Erstinbetriebnahme, Software- und Systemprüfung, bei Elektrofahrzeugen das Aufladen.
Wäsche und Innenreinigung vor der Übergabe. Ein Fahrzeug, das mehrere Tage offen transportiert wurde, ist nicht auslieferungsfertig.
Bearbeitung der Fahrzeugpapiere, Zuordnung im Bestand, Terminierung der Übergabe. Bei manchen Häusern zusätzlich die Zulassung — das ist dann aber eine eigene Position.
Rechtslage
Nach § 3 Abs. 1 der Preisangabenverordnung muss, wer Verbrauchern gegenüber Waren anbietet oder unter Angabe von Preisen dafür wirbt, die Gesamtpreise angeben. Wird ein Preis aufgegliedert, ist der Gesamtpreis nach § 3 Abs. 3 PAngV hervorzuheben.
Für den Autohandel hat der Bundesgerichtshof das früh entschieden: Ein Kfz-Händler muss die Kosten der Überführung des Fahrzeugs vom Hersteller zu seinem Betrieb grundsätzlich in den anzugebenden Endpreis aufnehmen (Urteil vom 16. Dezember 1982, I ZR 155/80 — „Kfz-Endpreis"; ergangen zu § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV alter Fassung, dessen Regelungsgehalt heute in § 3 PAngV steht). Der Gedanke dahinter: Verbraucher sollen Preise vergleichen können, und ein Preis, zu dem noch eine unvermeidbare Position hinzukommt, taugt dafür nicht.
Ein getrennter Ausweis kommt danach vor allem dann in Betracht, wenn der Kunde die Leistung überhaupt abwählen kann — etwa weil eine Selbst- oder Werksabholung angeboten wird — oder wenn sich die Höhe im Voraus nicht bestimmen lässt, weil sie im Einzelfall abweicht. Ist die Überführung dagegen der von beiden Seiten erwartete Regelfall, ist sie eine unvermeidbare Preiskomponente und gehört in den Gesamtpreis.
Was das für Sie praktisch bedeutet: Ein Angebot, das mit einem Fahrzeugpreis wirbt und die Überführungskosten erst im Kleingedruckten oder in der Endabrechnung nennt, entspricht dieser Vorgabe nicht. Fragen Sie in dem Fall nach dem Gesamtpreis — und vergleichen Sie ausschließlich Gesamtpreise.
Keine Rechtsberatung
Dieser Abschnitt gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob eine konkrete Preisangabe zulässig ist, hängt an der Gestaltung des jeweiligen Angebots.
Handlungsspielraum
Die Überführungskosten sind für den Händler ein durchlaufender Posten, den er selten streicht. Der Nachlass kommt in der Praxis über den Fahrzeugpreis oder über Ausstattung. Wer auf der Position beharrt, verhandelt am schwersten beweglichen Teil des Angebots — und lässt dabei oft den beweglicheren liegen.
Manche Hersteller bieten an, das Fahrzeug im Werk selbst zu übernehmen. Dann entfällt der Weg zum Händler, und die Position ändert sich entsprechend. Ob das für Ihr Modell möglich ist und was es kostet, sagt Ihnen nur der Hersteller oder Ihr Händler — pauschal lässt sich das nicht beantworten.
Der wirksamste Schritt ist der einfachste. Holen Sie von jedem Anbieter den Gesamtpreis einschließlich Überführung ein und vergleichen Sie nur diesen. Ein niedriger Fahrzeugpreis mit hoher Überführungspauschale ist rechnerisch dasselbe wie das Umgekehrte — und in der Werbung sieht es besser aus.
Alternative
Das ist der Fall, in dem aus der Frage nach den Überführungskosten eine Rechnung wird, die Sie selbst aufmachen können — etwa bei einer Werksabholung, bei einem Kauf über einen entfernten Händler oder einen EU-Vermittler, oder wenn das Fahrzeug von einem anderen Standort desselben Hauses kommt.
Bei LOGICAR kostet die Überführung eines fahrbereiten, zugelassenen PKW auf eigener Achse 94,01 € Grundpreis zuzüglich 1,17 € je km bis 200 km, 1,00 € bis 500 km, 0,88 € ab 500 km, mindestens 201,11 €, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Der Preis steht vor der Beauftragung fest, und es wird nicht nachberechnet.
Zwei Punkte gehören zur ehrlichen Rechnung dazu. Erstens: Bei einem Neufahrzeug ist die Fahrt auf eigener Achse nicht immer gewollt, weil jeder Kilometer im Tacho steht — dann ist der Transport auf dem Autotransporter der passende, aber teurere Weg. Zweitens: Die Position des Händlers enthält je nach Haus mehr als den reinen Transport, etwa Endkontrolle und Auslieferungsvorbereitung. Wer nur die Transportstrecken vergleicht, vergleicht nicht dasselbe.
Weiterführend: Neuwagenüberführung · Kosten einer beauftragten Überführung · Eigene Achse oder Transporter?
Beim Neuwagenkauf ist mit Überführungskosten die Position gemeint, mit der ein Autohaus den Weg des Fahrzeugs vom Werk oder Auslieferungslager bis zum Händlerbetrieb berechnet — üblicherweise einschließlich Transportversicherung, Endkontrolle, Auslieferungsvorbereitung und Reinigung. Davon zu unterscheiden sind die Kosten einer beauftragten Fahrzeugüberführung: Dort beauftragen Sie selbst einen Dienstleister, ein Fahrzeug von einer Adresse zu einer anderen zu bringen.
Ja, die Position als solche ist zulässig — sie bildet einen tatsächlich anfallenden Aufwand ab. Die Frage ist, wie sie ausgewiesen wird: Nach § 3 Abs. 1 PAngV ist gegenüber Verbrauchern der Gesamtpreis anzugeben, und der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Überführungskosten in diesen Endpreis gehören (Urteil vom 16.12.1982, I ZR 155/80). Ein getrennter Ausweis kommt vor allem in Betracht, wenn der Kunde zwischen Selbstabholung und Lieferung wählen kann oder die Höhe im Voraus nicht bestimmbar ist.
Nach der Preisangabenverordnung ist der Gesamtpreis anzugeben; wird ein Preis aufgegliedert, ist der Gesamtpreis nach § 3 Abs. 3 PAngV hervorzuheben. Ist die Überführung der von beiden Seiten erwartete Regelfall, ist sie eine unvermeidbare Preiskomponente und gehört damit in den beworbenen Preis. Werden die Kosten erst im Kleingedruckten genannt, entspricht das dieser Vorgabe nicht — fragen Sie dann nach dem Gesamtpreis.
Einen Anspruch darauf gibt es nicht. In der Praxis behandeln Händler die Position als durchlaufenden Posten und geben eher beim Fahrzeugpreis oder bei der Ausstattung nach. Verhandeln Sie deshalb über den Gesamtpreis. Bietet der Hersteller eine Werksabholung an, ändert sich die Position, weil der Weg zum Händler entfällt.
Bei LOGICAR kostet die Überführung eines fahrbereiten, zugelassenen PKW auf eigener Achse 94,01 Euro Grundpreis je Auftrag zuzüglich 1,17 Euro je Straßenkilometer bis 200 Kilometer, 1,00 Euro bis 500 Kilometer und 0,88 Euro darüber, mindestens 201,11 Euro, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Bei einem Neufahrzeug ist allerdings zu bedenken, dass die Fahrt auf eigener Achse Kilometer auf den Tacho bringt; soll der Stand unverändert bleiben, ist der Transport auf dem Autotransporter der passende Weg und wird gesondert kalkuliert.
Bei einem Gebrauchtwagen vom Hof des Händlers üblicherweise nicht, weil kein Weg vom Werk anfällt. Sie können anfallen, wenn das Fahrzeug von einem anderen Standort desselben Hauses kommt oder auf Ihren Wunsch zu Ihnen geliefert wird. Auch hier gilt die Vorgabe zum Gesamtpreis: Was unvermeidbar anfällt, gehört in den angegebenen Preis.
Die Überführungskosten betreffen den Weg des Fahrzeugs zum Händler. Die Zulassungskosten betreffen die Anmeldung bei der Zulassungsbehörde und bestehen aus der amtlichen Gebühr, den Kennzeichenschildern und gegebenenfalls dem Entgelt für einen Zulassungsdienst. Beides sind getrennte Positionen mit unterschiedlichem Empfänger; nur die Überführung geht vollständig an den Händler.
Das hängt vom Angebot ab. Häufig werden sie als Einmalzahlung neben der Leasingrate ausgewiesen, teils sind sie in die Rate eingerechnet. Für den Vergleich zweier Leasingangebote ist deshalb die Summe aller Zahlungen über die Laufzeit maßgeblich, nicht die monatliche Rate allein.
Start, Ziel und Fahrzeugdaten eintragen — Festpreis vor dem Absenden, ohne Konto.