Auto in einer anderen Stadt gekauft. Wie kommt es nach Hause?

Es gibt vier Wege, ein in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland gekauftes Fahrzeug zu sich zu holen: selbst hinfahren und zurückfahren, mit einem Kurzzeitkennzeichen selbst überführen, eine Überführung auf eigener Achse beauftragen oder das Fahrzeug auf einem Autotransporter befördern lassen. Welcher passt, entscheidet sich an drei Fragen: Ist das Fahrzeug zugelassen, ist es fahrbereit, und was ist Ihre Zeit wert. Eine beauftragte Überführung auf eigener Achse kostet bei LOGICAR 94,01 € Grundpreis zuzüglich 1,17 € je km bis 200 km, 1,00 € bis 500 km, 0,88 € ab 500 km, mindestens 201,11 € — inklusive Mehrwertsteuer.

Übersicht

Die vier Wege im Vergleich.

Für Bahnfahrt, Zulassungsgebühr, Schilder und Kurzzeitversicherung stehen hier bewusst keine Eurobeträge: Sie unterscheiden sich je nach Strecke, Zulassungsbehörde, Schilderpräger und Versicherer. Genannt ist, wofür Sie jeweils zahlen.

Vier Wege, ein gekauftes Fahrzeug vom Verkäufer zum eigenen Wohnort zu bringen
WegVoraussetzungIhr AufwandSie zahlen fürSinnvoll wenn
Selbst hinfahrenFahrzeug zugelassen und fahrbereit, Kennzeichen bleibt bis zur Ummeldung dran.Anreise mit Bahn, Mitfahrer oder Flug, danach die volle Strecke selbst zurück.Anreise, Kraftstoff, Ihre Zeit — bei Fernstrecken ein ganzer Tag.Kurze Strecke, oder Sie wollen das Fahrzeug ohnehin selbst zuerst fahren.
Selbst mit KurzzeitkennzeichenFahrzeug fahrbereit, gültige Hauptuntersuchung, Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV auf Ihren Namen.Zulassungsbehörde am Wohnort, Schilderprägung, Versicherung — vor der Anreise.Verwaltungsgebühr, Schilder, Kurzzeitversicherung, dazu Anreise und Kraftstoff.Der Verkäufer meldet das Fahrzeug vor der Übergabe ab.
Überführung beauftragenFahrzeug fahrbereit und zugelassen oder mit Überführungskennzeichen.Adressen und Fahrzeugdaten eintragen. Jemand muss vor Ort übergeben.Verbindlicher Festpreis, keine Nachberechnung, Protokoll eingeschlossen.Sie wollen den Tag nicht opfern, oder die Strecke ist lang.
Transport auf dem TrailerKeine — auch nicht fahrbereite und nicht zugelassene Fahrzeuge.Wie beim Beauftragen; Zufahrt und Verladefläche müssen an beiden Orten passen.Höher als die eigene Achse, weil ein Transportfahrzeug gebunden wird.Fahrzeug nicht fahrbereit, nicht zugelassen, oder der Kilometerstand soll bleiben.

Weg 1: Selbst hinfahren und zurückfahren

Der naheliegende Weg, und bei kurzen Strecken meist der richtige. Sie reisen mit Bahn, Mitfahrgelegenheit oder als Beifahrer an, übernehmen das Fahrzeug und fahren es zurück. Das Kennzeichen des Verkäufers bleibt dran, bis Sie umgemeldet haben — vorausgesetzt, der Verkäufer meldet nicht vorher ab.

Der Haken liegt in der Zeitrechnung, die vorher selten aufgemacht wird: Zur reinen Rückfahrt kommt die Anreise, und beides zusammen frisst bei einer Fernstrecke einen ganzen Tag. Hamburg–München sind rund 780 Straßenkilometer und etwa siebeneinhalb Stunden Fahrzeit; die Anreise dauert kaum weniger.

Hinzu kommt ein praktischer Punkt: Sie sehen das Fahrzeug zum ersten Mal am Tag der Übergabe, mit gebuchter Anreise im Rücken. Wer in dieser Lage einen Mangel entdeckt, verhandelt schlechter als jemand, der ohne Zeitdruck absagen kann.

Wenn Sie diesen Weg wählen

Nehmen Sie sich vor der Abfahrt zwanzig Minuten für die Zustandsaufnahme. Fotos von allen vier Ecken, den Rädern, dem Innenraum und dem eingeschalteten Kilometerstand, dazu ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll — das ist der einzige Beleg, den Sie später noch haben.

Weg 2: Selbst überführen mit Kurzzeitkennzeichen

Nötig, sobald der Verkäufer das Fahrzeug vor der Übergabe abmeldet — bei gewerblichen Verkäufern und Leasingrückgaben die Regel, bei Privatverkäufen häufig. Ohne gültiges Kennzeichen und Versicherungsschutz darf das Fahrzeug den Hof nicht auf eigenen Rädern verlassen.

Das Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV wird fahrzeugbezogen über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer zugeteilt und trägt ein Ablaufdatum. Das Schild ist bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages zu bemessen; rechnet man den Zuteilungstag mit, ergibt sich eine Nutzungsdauer von sechs Tagen. Mit der Neufassung der FZV zum 1. September 2023 wurde sie von zuvor fünf auf sechs Tage verlängert.

Wichtig und oft übersehen: § 42 FZV setzt gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung voraus, soweit diese nach § 29 StVZO erforderlich sind. Fehlt die Hauptuntersuchung, ist der Fahrtbereich eingeschränkt — dann bleibt in aller Regel nur der Transport als Ladung.

Der organisatorische Aufwand fällt vollständig vor der Anreise an: Zulassungsbehörde, Schilderprägung, elektronische Versicherungsbestätigung. Sie zahlen die Verwaltungsgebühr, die Schilder und eine Kurzzeitversicherung; die Beträge unterscheiden sich je nach Behörde, Präger und Versicherer und sollten vor dem Termin erfragt werden.

Zuständigkeit

Das Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie in der Regel bei der Zulassungsbehörde an Ihrem Wohnsitz, nicht am Standort des Fahrzeugs. Das heißt: erst zur Behörde, dann zum Verkäufer — und die Uhr der sechs Tage läuft ab der Zuteilung.

Weg 3: Überführung auf eigener Achse beauftragen

Ein geprüfter Fahrer holt das Fahrzeug beim Verkäufer ab und bringt es zu Ihnen. Sie müssen weder anreisen noch zurückfahren, und der Termin liegt nicht an einem Tag, den Sie freinehmen müssen.

Voraussetzung ist wie bei Weg 1 und 2, dass das Fahrzeug fahrbereit ist und ein gültiges Kennzeichen mit Versicherungsschutz führt — entweder das des Verkäufers, solange es dran bleibt, oder ein Überführungskennzeichen.

Der Preis steht vor der Beauftragung fest: Grundpreis je Auftrag zuzüglich eines festen Satzes je Straßenkilometer, mindestens der Mindestpreis, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Es wird nicht für Standzeiten, Kraftstoff oder die Rückreise des Fahrers nachberechnet.

Der zweite, weniger offensichtliche Vorteil ist die Dokumentation. Der Fahrer erfasst den Zustand bei der Abholung per Foto-Checkliste mit Kilometerstand und Tankfüllung und lässt vom Verkäufer digital gegenzeichnen. Sie bekommen damit eine zeitgestempelte Zustandsaufnahme von einem Fahrzeug, das Sie noch nie gesehen haben — mehr Sicherheit, als die meisten Käufer bei der Selbstabholung haben.

Was Sie organisieren müssen

Nur eines: Beim Verkäufer muss jemand da sein, der übergeben, die Schlüssel und Papiere aushändigen und das Protokoll zeichnen darf. Ohne anwesende Person fehlt die Gegenzeichnung und damit genau die Beweiswirkung, um die es geht.

Weg 4: Transport auf dem Autotransporter

Das Fahrzeug wird verladen und als Ladung befördert. Es rollt nicht selbst, bekommt keine zusätzlichen Kilometer und braucht weder Zulassung noch Fahrbereitschaft.

Das ist der einzige Weg, wenn das Fahrzeug nicht anspringt, keine gültige Hauptuntersuchung hat oder als Unfallfahrzeug gekauft wurde. Und es ist der bevorzugte Weg bei Sammler- und Liebhaberfahrzeugen, bei denen jeder Kilometer den Wert berührt.

Der Preis liegt über dem der eigenen Achse, weil ein Transportfahrzeug für die Strecke gebunden wird. Dafür entfällt jedes Kennzeichenthema: Für ein Fahrzeug, das als Ladung transportiert wird, brauchen Sie kein Kurzzeitkennzeichen und keine Versicherungsbestätigung.

Beim Transport als Ladung liegt rechtlich eine Güterbeförderung vor. Damit gilt Frachtrecht mit der verschuldensunabhängigen Obhutshaftung nach § 425 Abs. 1 HGB zwischen Übernahme und Ablieferung, begrenzt nach § 431 HGB auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht.

Frist, die Sie kennen sollten

Ein äußerlich erkennbarer Schaden ist dem Frachtführer nach § 438 Abs. 1 HGB spätestens bei der Ablieferung anzuzeigen — also bevor Sie unterschreiben. Für nicht erkennbare Schäden bleibt nach § 438 Abs. 2 HGB eine Frist von sieben Tagen; die Anzeige bedarf nach § 438 Abs. 4 HGB der Textform.

Vorbereitung

Was vor der Abholung geklärt sein muss.

Die häufigste Ursache für einen geplatzten Abholtermin ist nicht die Strecke, sondern ein fehlendes Dokument. Diese sieben Punkte gehören vor den Termin geklärt — unabhängig davon, welchen der vier Wege Sie wählen.

  1. 01

    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

    Teil I ist der Fahrzeugschein und gehört ins Auto, Teil II ist der Brief und bleibt bei Ihnen. Gleichen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in den Papieren mit der am Fahrzeug ab, bevor Geld fließt. Weicht sie ab, wird nicht weitergemacht, sondern geklärt.

  2. 02

    Bleibt das Kennzeichen bis zur Übergabe dran?

    Das ist die Frage, die über den gesamten Ablauf entscheidet. Bleibt es dran, ist die Überführung auf eigener Achse ohne Weiteres möglich. Meldet der Verkäufer ab, brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen — oder das Fahrzeug muss als Ladung transportiert werden. Klären Sie das schriftlich, nicht am Telefon.

  3. 03

    Gültige Hauptuntersuchung

    Ohne gültige Hauptuntersuchung ist der Fahrtbereich mit Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV eingeschränkt. Das Datum steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und auf der Plakette. Ein abgelaufener Termin ändert den gesamten Plan.

  4. 04

    Versicherungsschutz für die Fahrt

    Ihre eigene Kfz-Versicherung deckt das neu gekaufte Fahrzeug nicht automatisch. Für die Überführung auf eigener Achse braucht es entweder die noch laufende Versicherung des Verkäufers unter seinem Kennzeichen oder eine eigene elektronische Versicherungsbestätigung für das Kurzzeitkennzeichen.

  5. 05

    Anzahl der Schlüssel

    Zählen und im Kaufvertrag festhalten. Der Zweitschlüssel taucht in fast keinem Protokoll auf und ist beim Wiederverkauf ein dreistelliger Posten. Nachbestellt kostet er beim Hersteller regelmäßig mehr als erwartet.

  6. 06

    Zustandsaufnahme vor der Abfahrt

    Fotos von allen vier Fahrzeugecken, den Rädern einzeln, dem Innenraum und dem Kilometerstand bei eingeschalteter Zündung, dazu jeder festgestellte Schaden im Detail mit Größenreferenz. Aufgenommen bei Tageslicht an einem sauberen Fahrzeug. Danach beidseitig unterschreiben — erst prüfen, dann zeichnen.

  7. 07

    Wer ist beim Termin vor Ort?

    Es muss jemand da sein, der übergeben, Schlüssel und Papiere aushändigen und zeichnen darf — der Verkäufer selbst, eine Werkstatt, ein Mitarbeiter oder ein Bevollmächtigter. Das gilt für die Selbstabholung genauso wie für die beauftragte Überführung.

Drei Sonderfälle, die regelmäßig vorkommen.

Der Verkäufer meldet vorher ab

Sehr häufig, weil der Verkäufer Steuer und Versicherung nicht weiterlaufen lassen will. Damit ist die Fahrt auf eigenen Rädern ohne weiteres Kennzeichen unzulässig. Zulässig sind dann drei Wege: Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV, ein rotes Kennzeichen nach § 41 FZV, wenn ein berechtigter Betrieb beteiligt ist, oder der Transport als Ladung.

Das Fahrzeug fährt, hat aber keinen TÜV

Die Fahrbereitschaft allein genügt nicht. § 42 FZV verlangt für das Kurzzeitkennzeichen gültige Nachweise über Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit nach § 29 StVZO erforderlich; fehlen sie, ist der Fahrtbereich eingeschränkt. In dieser Lage ist der Transport auf dem Trailer meist der einzige planbare Weg.

Kauf im Ausland

Innerhalb der EU fällt keine Einfuhrverzollung an, es bleiben Kennzeichen, Papiere und die Zulassung am Wohnort. Bei der Einfuhr aus der Schweiz ist eine Zollanmeldung erforderlich, weil die Schweiz zollrechtlich Drittland ist. Für die dauerhafte Verbringung ins Ausland sieht die FZV das Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV vor.

Andere Seite

Wenn Sie verkaufen und der Käufer weit weg wohnt.

Die Entfernung schreckt Interessenten ab und drückt regelmäßig den Preis — oder kostet den Verkauf ganz. Wer die Überführung im Inserat mitanbietet, nimmt dem Käufer die aufwendigste Unbekannte ab: Er muss weder anreisen noch ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Praktisch funktioniert das so: Sie nennen im Inserat den Überführungspreis zur Adresse des Käufers als Option, holen ihn vorab über die Auftragsvergabe ein und rechnen ihn entweder durch oder schlagen ihn auf. Die Abholung übernimmt ein geprüfter Fahrer bei Ihnen; der Fahrzeugzustand wird bei der Abholung per Foto-Protokoll erfasst.

Dieses Protokoll ist auch für Sie als Verkäufer der wichtigste Punkt: Es dokumentiert zeitgestempelt, in welchem Zustand das Fahrzeug Ihren Hof verlassen hat. Eine spätere Beanstandung, der Wagen sei anders angekommen als beschrieben, steht damit nicht mehr gegen Ihre Erinnerung, sondern gegen eine gemeinsame Feststellung.

Aufbau und Beweiswirkung des Dokuments: Fahrzeugübergabeprotokoll

Häufige Fragen.

Wie bekomme ich ein Auto, das ich in einer anderen Stadt gekauft habe, nach Hause?

+

Es gibt vier Wege: selbst anreisen und zurückfahren, mit einem Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV selbst überführen, eine Überführung auf eigener Achse beauftragen oder das Fahrzeug auf einem Autotransporter befördern lassen. Ist das Fahrzeug zugelassen und fahrbereit, sind alle vier möglich. Ist es abgemeldet, entfällt der erste; ist es nicht fahrbereit, bleibt nur der Transport als Ladung.

Was kostet es, ein gekauftes Auto aus einem anderen Bundesland überführen zu lassen?

+

Für die Überführung eines fahrbereiten PKW auf eigener Achse gilt bei LOGICAR ein Grundpreis von 94,01 Euro je Auftrag zuzüglich 1,17 Euro je Straßenkilometer bis 200 Kilometer, 1,00 Euro bis 500 Kilometer und 0,88 Euro darüber, mindestens 201,11 Euro, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Eine Strecke von 400 Kilometern kostet damit 527,17 Euro. Der Preis ist vor der Beauftragung verbindlich; es wird nicht für Standzeiten, Kraftstoff oder die Rückreise des Fahrers nachberechnet.

Darf ich ein gekauftes Auto mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers überführen?

+

Solange das Fahrzeug zugelassen ist und der Versicherungsschutz besteht, darf es auf eigenen Rädern bewegt werden. In der Praxis setzt das voraus, dass der Verkäufer nicht vor der Übergabe abmeldet — was er in aller Regel zeitnah tun wird, weil Steuer und Versicherung sonst weiterlaufen. Vereinbaren Sie deshalb schriftlich, bis wann das Kennzeichen dranbleibt, und melden Sie zügig um.

Brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen, um mein gekauftes Auto abzuholen?

+

Nur wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist. Bleibt das Kennzeichen des Verkäufers bis zur Übergabe dran, brauchen Sie keines. Ist es abgemeldet und soll auf eigenen Rädern fahren, ist das Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV der Regelfall — mit sechs Tagen Nutzungsdauer, Nachweis von Hauptuntersuchung und Kfz-Haftpflicht. Wird das Fahrzeug als Ladung transportiert, entfällt die Frage ganz.

Wo beantrage ich das Kurzzeitkennzeichen — bei mir oder beim Verkäufer?

+

In der Regel bei der Zulassungsbehörde an Ihrem Wohnsitz, also vor der Anreise. Benötigt werden Ausweis, eine elektronische Versicherungsbestätigung und die Fahrzeugdaten einschließlich der Fahrzeug-Identifizierungsnummer; das Kennzeichen wird fahrzeugbezogen zugeteilt. Die Nutzungsdauer von sechs Tagen läuft ab der Zuteilung, nicht ab der Abholung.

Lohnt sich die beauftragte Überführung gegenüber der Selbstabholung?

+

Rechnen Sie die Selbstabholung ehrlich: Anreise mit Bahn oder Mitfahrgelegenheit, Kraftstoff für die Rückfahrt und ein Arbeitstag. Bei Fernstrecken liegt die beauftragte Überführung häufig darunter — und immer dann, wenn ein Kurzzeitkennzeichen nötig wäre, weil dessen Gebühr, Schilder und Versicherung zusätzlich anfallen. Auf kurzen Strecken ist die Selbstabholung meist günstiger.

Was ist, wenn das gekaufte Fahrzeug nicht fahrbereit ist?

+

Dann kommt nur der Transport auf einem Autotransporter oder Trailer in Betracht. Weder ein Kurzzeitkennzeichen noch ein rotes Kennzeichen macht ein nicht fahrbereites Fahrzeug fahrbar, und ohne gültige Hauptuntersuchung ist der Fahrtbereich ohnehin eingeschränkt. Für den Transport als Ladung ist kein Kennzeichen erforderlich.

Wie schütze ich mich davor, dass unterwegs ein Schaden entsteht?

+

Durch die Zustandsaufnahme bei Abholung und Übergabe. Nur wenn beide dokumentiert sind, lässt sich später zuordnen, wann ein Schaden entstanden ist. Bei einer beauftragten Überführung übernimmt das der Fahrer per Foto-Checkliste mit digitaler Gegenzeichnung. Ob und in welchem Umfang für den Auftrag eine Versicherungsdeckung besteht, nennt der Dienstleister vor der Beauftragung in Textform.

Wie organisiere ich die Übergabe, wenn der Käufer von weit weg anreist?

+

Am einfachsten, indem er gar nicht anreisen muss: Bieten Sie die Überführung zu seiner Adresse als Option im Inserat an. Sie holen den Festpreis vorab ein und schlagen ihn auf oder rechnen ihn durch. Für Sie als Verkäufer ist der Nebeneffekt wichtig: Das Abholprotokoll dokumentiert zeitgestempelt, in welchem Zustand das Fahrzeug übergeben wurde.

Kann ich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig überführen lassen?

+

Ja. Für mehrere Fahrzeuge auf ähnlicher Route sinken die Kosten je Fahrzeug deutlich, weil die Tour gebündelt disponiert wird. Das lohnt sich ab etwa drei Fahrzeugen und ist der Regelfall bei Autohäusern und Flottenbetreibern; für Sammelanfragen wählen Sie den telefonischen Weg statt des Formulars.

Fahrzeug abholen lassen.

Adresse des Verkäufers, Ihre Adresse, Fahrzeugdaten — Sie sehen den Festpreis vor dem Absenden. Bestätigung binnen 2 Arbeitsstunden, Abholung in der Regel binnen 48 Stunden.