Kurzzeitkennzeichen. Sechs Tage, ein Fahrzeug, § 42 FZV.

Das Kurzzeitkennzeichen ist das Kennzeichen, mit dem ein nicht zugelassenes Fahrzeug legal überführt wird. Seit dem 1. September 2023 steht es in § 42 FZV — mit geänderter Nutzungsdauer gegenüber der alten Rechtslage. Diese Seite erklärt Voraussetzungen, Gültigkeit, erlaubte Fahrten und die Grenzen im Ausland.

Definition

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein fahrzeugbezogenes Kennzeichen, mit dem ein nicht zugelassenes Fahrzeug zu Probefahrten und Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden darf. Geregelt ist es seit dem 1. September 2023 in § 42 FZV. Das Kennzeichenschild trägt ein eingetragenes Ablaufdatum, und das Kennzeichen gilt ausschließlich für das eine Fahrzeug, dessen Fahrzeug-Identifizierungsnummer im Fahrzeugschein steht.

Die amtliche Überschrift des § 42 FZV lautet „Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen“. Die Überführungsfahrt ist damit kein geduldeter Nebenzweck, sondern steht gleichrangig neben der Probefahrt. Wer ein gekauftes, aber noch nicht zugelassenes Fahrzeug vom Verkäufer zu sich holen will, benutzt genau dieses Kennzeichen.

Wichtig für die Recherche: Die bis zum 31. August 2023 maßgebliche Vorschrift war § 16 FZV alter Fassung. Sie gilt nicht mehr. Fundstellen, Merkblätter und Ratgeber, die noch auf § 16 FZV verweisen, geben einen überholten Rechtsstand wieder — auch dort, wo sie inhaltlich noch weitgehend zutreffen.

Seit dem 1. April 2015 wird das Kurzzeitkennzeichen fahrzeugbezogen zugeteilt: Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer wird erfasst und in den Fahrzeugschein gedruckt. Das Kennzeichen darf nur für dieses eine Fahrzeug verwendet werden und ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar. Genau darin liegt der grundlegende Unterschied zum roten Kennzeichen, das an wechselnden Fahrzeugen geführt werden darf.

Gültigkeit

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Die Gültigkeit eines Kurzzeitkennzeichens ergibt sich aus dem Ablaufdatum auf dem Kennzeichenschild. Dieses Datum ist nach § 42 FZV bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages zu bemessen. Rechnet man den Tag der Zuteilung mit, ergibt sich eine Nutzungsdauer von sechs Tagen. Wird das Kennzeichen an einem Montag zugeteilt, endet die Gültigkeit mit Ablauf des folgenden Samstags.

Mit der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 1. September 2023 wurde die Nutzungsdauer von zuvor fünf auf sechs Tage verlängert. Das ist der praktisch wichtigste Unterschied zur alten Rechtslage — und der Grund, warum sich ältere und neuere Angaben im Netz widersprechen.

Einzelne Behördenseiten nennen weiterhin eine Gültigkeit von fünf Kalendertagen einschließlich des Zuteilungstages. Diese Angabe dürfte den Rechtsstand vor dem 1. September 2023 wiedergeben. Maßgeblich für Ihre Fahrt ist ohnehin allein das Datum, das auf Ihrem Schild und in Ihrem Fahrzeugschein steht — prüfen Sie es bei der Aushändigung und planen Sie die Fahrt danach.

Ob und unter welchen Voraussetzungen ein abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen verlängert oder ein Anschlusskennzeichen zugeteilt werden kann, ist von Behörde zu Behörde zu klären. Verlassen Sie sich nicht darauf: Planen Sie die Überführung so, dass sie innerhalb der eingetragenen Frist abgeschlossen ist.

Konsequenz für die Disposition

Sechs Tage klingen großzügig, sind es bei einer Überführung aber nicht immer. Zwischen Zuteilung, Anreise des Fahrers zum Abholort, Fahrt und Übergabe liegen Werktage, Öffnungszeiten und Verfügbarkeiten. Wer das Kennzeichen am Freitag zuteilen lässt, verliert das Wochenende an geschlossenen Schaltern. Deshalb gilt: erst den Termin der Überführung sichern, dann das Kennzeichen beantragen — nicht umgekehrt.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen gelten für ein Kurzzeitkennzeichen?

Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens sind zwei Nachweise zu erbringen: der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung und — soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben — einer gültigen Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO sowie der Nachweis einer bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Das Fahrzeug muss sich in verkehrssicherem Zustand befinden.

01

Gültige Hauptuntersuchung

Nachzuweisen ist eine gültige Hauptuntersuchung und — soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben — eine gültige Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO. Fehlt die Untersuchung, schränkt sich der zulässige Fahrtbereich erheblich ein.

02

Verkehrssicherer Zustand

Das Fahrzeug muss sich in verkehrssicherem Zustand befinden. Das ist eine eigenständige Voraussetzung neben der Hauptuntersuchung — ein gültiger Prüfnachweis ersetzt nicht die tatsächliche Verkehrssicherheit am Tag der Fahrt.

03

Kfz-Haftpflichtversicherung

Nachzuweisen ist eine bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Nachweis wird in der Praxis über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) geführt, die Sie vor dem Behördengang bei einem Versicherer anfordern.

04

Fahrzeugbezug über die FIN

Seit dem 1. April 2015 wird das Kennzeichen fahrzeugbezogen zugeteilt: Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer wird erfasst und in den Fahrzeugschein gedruckt. Für ein anderes Fahrzeug darf das Kennzeichen nicht verwendet werden.

Sonderfall

Darf ich ein Auto ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen überführen?

Ein Auto ohne gültige Hauptuntersuchung darf mit Kurzzeitkennzeichen nur eingeschränkt bewegt werden. Zulässig sind allein Fahrten, die unmittelbar dem Erlangen der Untersuchung dienen: zu einer Prüfstelle oder Prüforganisation im Zulassungsbezirk des Fahrzeugstandorts oder in einem angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück zum Standort. Erst nach bestandener Untersuchung sind Fahrten im gesamten Bundesgebiet möglich.

Diese Einschränkung wird im Fahrzeugschein vermerkt. Sie ist damit für jeden nachvollziehbar, der das Dokument kontrolliert — und sie ist der Punkt, an dem die meisten Überführungsplanungen scheitern. Eine Fernstrecke wie Hamburg–München lässt sich mit einem so beschränkten Kurzzeitkennzeichen nicht zurücklegen, gleichgültig wie fahrbereit das Fahrzeug wirkt.

Praktisch bleiben zwei Wege. Erstens: Die Hauptuntersuchung wird vor der Überführung nachgeholt — im eigenen oder angrenzenden Zulassungsbezirk ist die Fahrt dorthin ausdrücklich gedeckt. Zweitens: Das Fahrzeug wird als Ladung auf einem Transporter befördert. Dann spielt der Zulassungsstatus für die Fahrt keine Rolle mehr, weil das Fahrzeug nicht selbst am Straßenverkehr teilnimmt. Welche Variante wann sinnvoll ist, steht unter Eigene Achse oder Transporter.

Dasselbe gilt für ein abgemeldetes Fahrzeug: Ohne gültiges Kennzeichen und bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz darf es im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden. Das Kurzzeitkennzeichen ist der vorgesehene Weg, diesen Zustand für eine einzelne Fahrt legal herzustellen — nicht die Ausnahme davon.

Verwendung

Wofür darf ich ein Kurzzeitkennzeichen benutzen — und wofür nicht?

Ein Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie nach § 42 FZV für Probefahrten und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug benutzen; beide Zwecke stehen in der amtlichen Überschrift der Vorschrift gleichrangig nebeneinander. Nicht vorgesehen ist das Kurzzeitkennzeichen für die dauerhafte Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland — dafür kennt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung das Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV.

Vorgesehen

Wofür das Kennzeichen gedacht ist

  • +

    Überführungsfahrten

    Ausdrücklich vorgesehener Verwendungszweck: § 42 FZV nennt Überführungsfahrten in der amtlichen Überschrift gleichrangig neben den Probefahrten.

  • +

    Probefahrten

    Der zweite in § 42 FZV genannte Zweck. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf zu diesem Zweck in Betrieb gesetzt werden, wenn es ein Kurzzeitkennzeichen führt.

  • +

    Fahrten zur Hauptuntersuchung

    Fehlt die gültige Hauptuntersuchung, bleiben Fahrten zulässig, die unmittelbar ihrem Erlangen dienen: zu einer Prüfstelle oder Prüforganisation im eigenen oder angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück zum Standort.

  • +

    Fahrten im Bundesgebiet

    Liegt eine gültige Hauptuntersuchung vor, sind Fahrten im gesamten Bundesgebiet möglich. Das Kurzzeitkennzeichen ist als nationales Kennzeichen auf Deutschland angelegt.

Nicht vorgesehen

Wo das Kennzeichen an seine Grenze kommt

  • !

    Ein zweites Fahrzeug

    Das Kennzeichen ist fahrzeugbezogen und gilt nur für das Fahrzeug, dessen Fahrzeug-Identifizierungsnummer im Fahrzeugschein steht. Es ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar.

  • !

    Der Export ins Ausland

    Für die dauerhafte Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland sieht die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht das Kurzzeitkennzeichen vor, sondern das Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV.

  • !

    Fernfahrten ohne Hauptuntersuchung

    Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur Prüfstelle im eigenen oder angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück zulässig. Die Einschränkung wird im Fahrzeugschein vermerkt.

  • !

    Die Fahrt nach Ablauf des Datums

    Das Ablaufdatum steht auf dem Schild und im Fahrzeugschein. Ob eine Verlängerung oder ein Anschlusskennzeichen in Betracht kommt, ist bei der Zulassungsbehörde zu klären — planen Sie nicht damit.

Beantragung

Wie beantrage ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde an Ihrem Wohnsitz oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde. Mitzubringen sind der Nachweis der Hauptuntersuchung und eine Versicherungsbestätigung, die Sie vorab bei einem Versicherer anfordern. Die Behörde erfasst die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und stellt zusätzlich zum Kennzeichen einen Fahrzeugschein aus.

  1. 01

    Zuständige Zulassungsbehörde bestimmen

    Zuständig ist die Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Antragstellers oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde. Wer ein Fahrzeug am anderen Ende der Republik kauft, hat damit zwei Möglichkeiten — und sollte die wählen, die zum Ablauf der Abholung passt.

  2. 02

    Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) anfordern

    Der Nachweis der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird in der Praxis über die eVB geführt. Sie fordern sie vor dem Behördengang bei einem Versicherer an. Achten Sie darauf, dass die Bestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt ist.

  3. 03

    Nachweis der Hauptuntersuchung beschaffen

    Nachzuweisen ist eine gültige Hauptuntersuchung, soweit vorgeschrieben zusätzlich eine gültige Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO. Liegt keine gültige Untersuchung vor, klären Sie vorab, dass die Behörde das Kennzeichen dann nur mit dem eingeschränkten Fahrtbereich zuteilt.

  4. 04

    Fahrzeugdaten mitbringen, insbesondere die FIN

    Die Zulassungsbehörde erfasst die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und druckt sie in den Fahrzeugschein. Ohne die FIN des konkreten Fahrzeugs ist die Zuteilung nicht möglich, weil das Kennzeichen seit dem 1. April 2015 fahrzeugbezogen ist.

  5. 05

    Kennzeichen zuteilen lassen und Fahrzeugschein erhalten

    Die Behörde teilt das Kennzeichen zu und fertigt zusätzlich einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen aus. Das Muster ergibt sich aus Anlage 14 FZV. Prüfen Sie sofort das eingetragene Ablaufdatum und einen etwaigen Vermerk zum eingeschränkten Fahrtbereich.

  6. 06

    Schilder prägen lassen und Fahrt terminieren

    Die Kennzeichenschilder werden beim Schilderdienst geprägt; das Schild trägt das Ablaufdatum. Danach zählt die Frist: Legen Sie Abholung und Zustellung so, dass die Fahrt innerhalb der eingetragenen Gültigkeit abgeschlossen ist — inklusive Puffer für Werktage und Öffnungszeiten.

Unterlagen

Welche Unterlagen brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?

Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, soweit vorgeschrieben zusätzlich den Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO, eine Versicherungsbestätigung über eine bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, für das das Kennzeichen zugeteilt werden soll.

Unterlagen und Nachweise für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens nach § 42 FZV
Unterlage Wofür Hinweis
Versicherungsbestätigung (eVB)Nachweis einer bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Ohne diesen Nachweis wird kein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt.Vor dem Behördengang beim Versicherer anfordern. Der Versicherungsschutz ist der Grund, warum das Kennzeichen überhaupt eine Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt.
Nachweis der HauptuntersuchungNachweis einer gültigen Hauptuntersuchung und — soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben — einer gültigen Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO.Fehlt die Untersuchung, sind nur Fahrten zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk des Standorts oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück zulässig.
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)Bestimmt das Fahrzeug, für das das Kennzeichen zugeteilt wird. Die FIN wird erfasst und in den Fahrzeugschein gedruckt.Seit dem 1. April 2015 ist die Zuteilung fahrzeugbezogen. Eine Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist nicht zulässig.
Angaben zur ZuständigkeitZuständig ist die Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Antragstellers oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Behörde.Welche Identitäts- und Vertretungsnachweise die Behörde zusätzlich verlangt, wird örtlich unterschiedlich gehandhabt — vorab erfragen.
Fahrzeugschein nach Anlage 14 FZVKein mitzubringendes, sondern ein entstehendes Dokument: Die Behörde fertigt zusätzlich zum Kennzeichen einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein aus.Das Muster ergibt sich aus Anlage 14 FZV. Änderungen aus dem Jahr 2026 betreffen Gestaltung, Sicherheitsmerkmale, Objektsicherheit und Herstellungskontrolle des Vordrucks.
Übergabeprotokoll mit FotodokumentationKein behördliches Dokument, aber das praktisch wichtigste Papier der Überführung: Zustand, Kilometerstand, Tank- oder Ladestand, Zubehör und Vorschäden bei Abholung und Zustellung.Ohne dieses Protokoll steht bei einem später bemerkten Schaden Aussage gegen Aussage — und das geht regelmäßig zulasten des Auftraggebers.

Welche Nachweise Ihre Zulassungsbehörde darüber hinaus verlangt — etwa zu Identität, Vertretungsbefugnis oder Eigentum am Fahrzeug —, wird örtlich unterschiedlich gehandhabt. Rufen Sie vor dem Behördengang an oder sehen Sie im Merkblatt Ihrer Behörde nach; ein fehlendes Dokument kostet einen zweiten Termin und damit im Zweifel Tage der ohnehin knappen Gültigkeitsdauer.

Kosten

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Was ein Kurzzeitkennzeichen kostet, setzt sich aus drei getrennten Positionen zusammen: der Gebühr der Zulassungsbehörde für die Zuteilung, den Kosten für die Kennzeichenschilder beim Schilderdienst und der Prämie des Versicherers für den Haftpflichtschutz während der Gültigkeitsdauer. Alle drei Beträge werden von unterschiedlichen Stellen festgesetzt und lassen sich nicht pauschal beziffern.

Verbindliche Auskunft über die Gebühr gibt Ihre Zulassungsstelle, über die Schilderkosten der Schilderdienst vor Ort und über die Prämie Ihr Versicherer. Wer im Netz eine „übliche“ Gesamtsumme liest, sollte prüfen, aus welchem Jahr die Angabe stammt und welche der drei Positionen sie überhaupt enthält.

Für die Kalkulation einer Überführung ist ohnehin eine andere Frage entscheidend: Was kostet die Überführung selbst — und rechnet sich das gegenüber der Selbstabholung? Die Faktoren dazu stehen unter Was kostet eine KFZ-Überführung. Wir nennen einen verbindlichen Festpreis vor Auftragsannahme, statt zu schätzen und nachzuberechnen.

Ausland

Gilt ein deutsches Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland?

Ein deutsches Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten und grundsätzlich auf Fahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angelegt. Einen Rechtsanspruch auf Anerkennung im Ausland gibt es nicht. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der zugehörigen Fahrzeugpapiere bestehen mit Österreich, Italien und Dänemark.

Für die Schweiz gilt eine eigene Regelung: Zum 1. Juli 2021 ist eine Vereinbarung in Kraft getreten, nach der die im jeweils anderen Land besonders zugelassenen Fahrzeuge gegenseitig geduldet werden. Schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise werden in Deutschland anerkannt, deutsche Fahrzeugscheine mit rotem Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rotem Oldtimerkennzeichen in der Schweiz.

Für alle übrigen Staaten sollten Sie die Anerkennung vor Fahrtantritt bei der zuständigen Stelle des Ziel- oder Transitlandes klären. Kursierende Berichte über Anerkennung oder Zurückweisung an einzelnen Grenzen lassen sich nicht amtlich belegen und sind keine belastbare Grundlage für eine Überführungsplanung.

Und der wichtigste Punkt: Für die dauerhafte Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland sieht die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht das Kurzzeitkennzeichen vor, sondern das Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV. Wer ein Fahrzeug exportiert, ist damit unabhängig von jedem Anerkennungsabkommen im falschen Kennzeichen unterwegs, wenn er das Kurzzeitkennzeichen wählt.

Was das für die beiden häufigsten Auslandsrelationen bedeutet, steht ausführlich unter Überführung nach Österreich — EU-Binnenmarkt, keine Einfuhrverzollung, dafür Vignette und Sondermaut — und unter Überführung in die Schweiz, wo als Drittland die Zollanmeldung hinzukommt.

Abgrenzung

Welches Kennzeichen brauche ich für eine Überführung?

Für eine Überführung brauchen Sie ein Kennzeichen mit bestehendem Haftpflichtversicherungsschutz. Infrage kommen die reguläre Zulassung, das Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV für eine einzelne Fahrt mit einem bestimmten Fahrzeug, das rote Kennzeichen nach § 41 FZV für berechtigte Betriebe an wechselnden Fahrzeugen und das Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV, wenn das Fahrzeug dauerhaft ins Ausland geht.

Die Auswahl ist in der Praxis schnell getroffen. Sind Sie Privatperson und wollen ein einzelnes, nicht zugelassenes Fahrzeug überführen, ist das Kurzzeitkennzeichen der vorgesehene Weg — das rote Kennzeichen wird an Privatpersonen nicht zugeteilt. Betreiben Sie ein Autohaus, eine Werkstatt oder einen Herstellerbetrieb und bewegen regelmäßig wechselnde Fahrzeuge, ist das rote 06er-Kennzeichen das passende Instrument, weil es nicht für jedes Fahrzeug neu beantragt werden muss.

Die vollständige Gegenüberstellung von Kurzzeitkennzeichen, rotem 06er-Kennzeichen und rotem Oldtimerkennzeichen (07er) — mit Zweck, Berechtigten, Gültigkeit, Fahrtenbuchpflicht und Auslandsnutzung — finden Sie unter Rote Kennzeichen 06 und 07.

Ein vierter Weg braucht überhaupt kein Kennzeichen: Wird das Fahrzeug als Ladung auf einem Transporter befördert, nimmt es nicht selbst am Straßenverkehr teil. Zulassungsstatus, Hauptuntersuchung und Fahrbereitschaft sind dann für die Fahrt ohne Belang — das ist der Standardweg für nicht fahrbereite, abgemeldete und hochwertige Fahrzeuge.

Rechtlicher Hinweis — Stand 23. August 2026

Diese Seite gibt den Inhalt der genannten Vorschriften in zusammengefasster Form wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der übrigen genannten Vorschriften. Was im Einzelfall gilt — insbesondere Gebühren, geforderte Nachweise, die Handhabung bei fehlender Hauptuntersuchung und die Anerkennung im Ausland —, klären Sie bitte vor der Fahrt mit Ihrer Zulassungsbehörde, Ihrem Versicherer oder anwaltlich.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kennzeichenschild trägt ein Ablaufdatum, das nach § 42 FZV bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages zu bemessen ist. Rechnet man den Tag der Zuteilung mit, ergibt sich eine Nutzungsdauer von sechs Tagen. Wird das Kennzeichen an einem Montag zugeteilt, endet die Gültigkeit mit Ablauf des folgenden Samstags. Mit der Neufassung der FZV zum 1. September 2023 wurde die Dauer von zuvor fünf auf sechs Tage verlängert.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Kosten setzen sich aus drei Positionen zusammen: der Gebühr der Zulassungsbehörde für die Zuteilung, den Kosten für die Kennzeichenschilder beim Schilderdienst und der Prämie des Versicherers für den Haftpflichtschutz. Die Beträge werden von unterschiedlichen Stellen festgesetzt und lassen sich nicht pauschal beziffern. Verbindliche Auskunft geben Ihre Zulassungsstelle, der Schilderdienst und Ihr Versicherer.

Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine gültige Hauptuntersuchung?

Ja. Voraussetzung für die Zuteilung ist der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung und — soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben — einer gültigen Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO. Zusätzlich muss sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befinden. Fehlt die Hauptuntersuchung, wird das Kennzeichen nur mit einem eingeschränkten Fahrtbereich zugeteilt; die Einschränkung wird im Fahrzeugschein vermerkt.

Darf ich ein Auto ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen überführen?

Nur eingeschränkt. Fehlt eine gültige Hauptuntersuchung, sind allein Fahrten zulässig, die unmittelbar dem Erlangen der Untersuchung dienen: zu einer Prüfstelle oder Prüforganisation im Zulassungsbezirk des Fahrzeugstandorts oder in einem angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück zum Standort. Erst nach bestandener Untersuchung sind Fahrten im gesamten Bundesgebiet möglich. Für eine Fernstrecke bleibt sonst nur der Transport auf fremder Achse.

Darf ich ein abgemeldetes Auto auf eigener Achse fahren?

Nicht ohne gültiges Kennzeichen und bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz. Für ein nicht zugelassenes Fahrzeug sieht § 42 FZV das Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten vor. Berechtigte Betriebe können stattdessen ein rotes Kennzeichen nach § 41 FZV einsetzen; für die dauerhafte Verbringung ins Ausland ist das Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV vorgesehen. Ohne eines dieser Kennzeichen bleibt der Transport als Ladung.

Was ist eine eVB-Nummer und wofür brauche ich sie?

Die eVB ist die elektronische Versicherungsbestätigung, über die in der Praxis der Nachweis einer bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gegenüber der Zulassungsbehörde geführt wird. Sie fordern sie vor dem Behördengang bei einem Versicherer an. Ohne diesen Nachweis wird kein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt, denn der Versicherungsschutz ist eine der beiden zentralen Zuteilungsvoraussetzungen.

Gilt ein deutsches Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten und grundsätzlich auf Fahrten innerhalb Deutschlands angelegt; einen Rechtsanspruch auf Anerkennung im Ausland gibt es nicht. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der nationalen Überführungs- und Probekennzeichen bestehen mit Österreich, Italien und Dänemark. Mit der Schweiz gilt seit dem 1. Juli 2021 eine Vereinbarung über die gegenseitige Duldung besonders zugelassener Fahrzeuge. Für alle übrigen Staaten klären Sie die Anerkennung vor Fahrtantritt bei der zuständigen Stelle des Ziellandes.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen?

Nein. Seit dem 1. April 2015 wird das Kurzzeitkennzeichen fahrzeugbezogen zugeteilt: Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer wird erfasst und in den Fahrzeugschein gedruckt. Das Kennzeichen darf nur für dieses eine Fahrzeug verwendet werden und ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar. Wer wechselnde Fahrzeuge bewegt, braucht ein rotes Kennzeichen nach § 41 FZV — das allerdings nur zuverlässigen Betrieben zugeteilt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und rotem Kennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV gilt für ein einzelnes, über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer bestimmtes Fahrzeug und trägt ein Ablaufdatum. Das rote Kennzeichen nach § 41 FZV wird zuverlässigen Herstellern, Werkstätten und Händlern zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung an wechselnden Fahrzeugen zugeteilt, befristet oder widerruflich. Beim roten Kennzeichen sind zusätzlich fortlaufende Aufzeichnungen über die Fahrten zu führen und ein Jahr aufzubewahren.

Was ist ein Ausfuhrkennzeichen und wann brauche ich es?

Das Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV ist vorgesehen, wenn ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbracht wird. Es tritt an die Stelle des bisherigen Kennzeichens; die Zulassungsbescheinigung Teil I wird auf die Ausfuhr beschränkt und mit dem Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer der Zulassung versehen. Voraussetzung sind unter anderem ein gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung und eine auf das Ausfuhrkennzeichen bezogene Versicherungsbestätigung. Für die Exportfahrt ist damit nicht das Kurzzeitkennzeichen das richtige Mittel.

Welche Papiere müssen bei einer Überführungsfahrt mitgeführt werden?

Bei einer Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen gehören der von der Zulassungsbehörde ausgestellte Fahrzeugschein nach Anlage 14 FZV, der Nachweis des Versicherungsschutzes und der Führerschein des Fahrers zu den Fahrtunterlagen. Bei einer Fahrt mit rotem Kennzeichen ist der besondere Fahrzeugschein — das Fahrzeugscheinheft — bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Hinzu kommt in der Praxis das Übergabeprotokoll mit Fotodokumentation.

Kennzeichenfrage geklärt. Wer fährt?

Nennen Sie uns Abholort, Zielort, Fahrzeug und Zulassungsstatus. Wir sagen Ihnen, welche Variante trägt — Fahrt auf eigener Achse oder Transport — und was sie kostet: mit geprüften Fahrern, digitalem Foto-Schadensprotokoll, Live-Tracking und verbindlichem Festpreis vor Auftragsannahme.